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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
• Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Die Auftragsannahme erfolgt durch
schriftliche oder elektronische Bestätigung. Bis zur Erteilung eines Auftrages behalten wir uns eine anderweitige
Vermietung des angebotenen Materials vor. Zeltplatz/Baustelle
• Der Mieter sorgt für ein, für die Errichtung des Zeltes geeignetes Gelände (Größe,
Ebenheit, Befestigung, Tragfähigkeit, unterirdische Leitungen, Schneefrei, etc.)
und stellt nach dem Abbau des Zeltes den ursprünglichen Zustand des Geländes
wieder her. Der genaue Aufstellungsplatz ist durch den Mieter zu bestimmen und
anzuweisen.
• Die Zu- und Abfahrtswege sowie das Baustellengelände müssen unmittelbar durch schwere Fahrzeuge mit
Anhänger sicher zu erreichen und für diese gewährleistet sein (Servitut, Gewichtsbeschränkungen, Fahrverbote,
Wiesen, etc.). Wartezeiten werden gesondert verrechnet.
• Flurschäden, Schäden durch Bohr- oder Ankerlöcher auch für Kabeln, Wasserleitungen oder andere unter der Erde
befindliche Eingrabungen sowie daraus resultierenden Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.
• Strom ist an der Baustelle kostenlos bereitzustellen. Außerdem ist die Benützung von Toiletten und
Waschgelegenheiten (Wasser) zu ermöglichen.
• Für den Zeitraum von Aufbaubeginn bis Abbauende stellt der Mieter Parkplätze zur Verfügung.
Transport, Auf- und Abbau
• Die Auf- und Abbautermine werden zwischen Mieter und Vermieter rechtzeitig festgelegt.
• Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei extremen Wetterverhältnissen oder anderen Ereignissen (z.B.
schlechte Fahrbahn- oder Bodenverhältnisse, LKW-Kontrollen, kein vereinbartes Aushilfspersonal des Mieters, keine
Zufahrt oder sonstige selbst einzuschätzende Risiken) den Auf- und Abbautermin zu verschieben oder zu stornieren.
• Eine formelle Übergabe und Rückgabe der Zeltanlage im Beisein einer unserer Zeltmeister oder Vertreter ist
unbedingt durchzuführen. Eine Endreinigung vor Veranstaltungsbeginn (z.B. Staubsaugen des Teppichbodens)
führen wir nicht durch, da anschließende Arbeiten erneut Schmutz verursachen können. Nur die bei der Übergabe
festgestellten Mängel werden von uns kostenlos beseitigt. Beanstandungen sind dem Vermieter an Ort und Stelle zu
melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
• Der Vermieter schuldet keine Nebenarbeiten, worunter alle Arbeiten zu verstehen sind, die über den Transport,
das Auf- und Abbauen hinausgehen. Nimmt der Vermieter erforderliche Nebenarbeiten freiwillig
vor, um die ordnungsgemäße und termingerechte Erfüllung des Vertrages zu gewährleisten, so sind diese Arbeiten
zusätzlich angemessen zu vergüten.
• Nach Beendigung der Veranstaltung sind sämtliche Installationen und Eigeninventare aller Art zu entfernen, so
dass nach dem Eintreffen des Zeltmeisters mit dem Abbau des Zeltes begonnen werden kann. Die Zu- und Abfahrten
müssen frei sein.
Aufbau und Abholung durch den Mieter
• Bei Aufbau durch den Mieter verpflichtet sich der Mieter, dem Zeltbauer, für den Auf- und Abbau des Zeltes und
Inventars, die vereinbarten Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich gelten für alle wie immer getätigten
Arbeiten die behördlichen Vorschriften. Der Mieter informiert die Arbeitskräfte, dass während der Montagearbeiten
Sicherheitsschuhe sowie Schutzhelme getragen werden müssen.
• Sollte der Auf- oder Abbau und das Verladen durch zu wenig Hilfskräfte oder etwa-Suchtgenuss (Alkohol) verzögert
werden, so ist der Vermieter berechtigt, die Kosten für die Hilfskräfte zu begehren. Neben der Haftung für die Kosten
der Arbeitskräfte verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen, der ihm durch einen
verzögerten Abbau und Abtransport entsteht.
• Für vom Mieter bereitgestelltes Personal kann keine Haftung übernommen werden.
• Die bestellten Waren werden vom Mieter selbst in unserem Betrieb eingeladen, dieser trägt sorge für die
ordentliche Ladungssicherung und das alle Warten Wettersicher transportiert werden.
Materialbehandlung, Installationen, Inventar, Zubehör etc.
• Die Zelte, Mietmöbel, sämtliche Leihgeräte und samt Equipment dürfen nur zu dem vertraglich vorgesehenen
Zweck gebraucht werden.
• Die Mietartikel und Miet-Zelte sind grundsätzlich gebrauchte Waren, die evtl. Gebrauchsspuren aufweisen können.
Vertragsbedingungen
Schwarz GmbH & Co KG Frachtenstraße 2, 9220 Velden am Wörthersee Stand September 2022
• Die Mietartikel wie Leihwäsche und Hussen werden gereinigt übergeben, bei Rückgabe sind diese trocken
schimmelfrei zu retournieren. Baumwolltischwäsche und Hussen können durch mechanisches Bügeln in der
Textilreinigung von den angegebenen Größenmaßen abweichen.
• Die Artikel sind in die dafür vorgesehenen Verpackungen zu transportieren, Transportschäden und sonstige
Beschädigungen an Waren werden zum Neupreis/ Wiederbeschaffungspreis verrechnet.
• Tafeln, Transparente, Scheinwerfer oder Ähnliches dürfen nur so montiert werden, dass keine Schäden am Zelt und
Mietequipment entstehen, verschuldensunabhängig. Das Bemalen und Bekleben (Selbstklebefolie, Tixo, etc.) ist
nicht gestattet und führt zu einer Oberflächenbeschädigung. Befestigungen mit Nägeln oder Schrauben sind
verboten. Der Mieter haftet für etwaige Beschädigungen oder Verunreinigung an dem Zeltmaterial und dem
Inventar. Beschädigungen sind uns sofort zu melden.
• Auf Rahmenboden dürfen mit Hubwagen maximale Lasten von 150 kg befördert werden. Der Mieter haftet für alle
Schäden, die sich am Fußboden ereignen.
• Hitzeerzeugende Geräte (Griller, Fritter, offenes Feuer, etc.) dürfen nur außerhalb des Zeltes in einer Entfernung
von mindestens 6m aufgestellt werden, damit eine Beschädigung des Zeltes unterbleibt.
• Leihgeräte werden immer am Lieferort in Betrieb genommen, um gewährleisten zu können, dass die Geräte
funktionstüchtig übergeben wurden. Stromzuleitungen sind vom Mieter bis vor die Heizgeräte zu verlegen. Die
Anmietung von Heizgeräten mit Tanks schließt die Belieferung mit Heizöl/Diesel nicht ein. Das Heizöl muss in den
Wintermonaten vom Mieter mit einem Zusatz gegen Frost versehen werden. Um einen problemlosen Ablauf
während der Veranstaltung zu sichern, wäre es sinnvoll, wenn eine Person anwesend ist, die mit der ordnungsgemäßen Handhabung und dem Vorgehen im Störungsfall vertraut gemacht werden kann. Spätere Reklamationen
werden nicht akzeptiert. Spätere Serviceleistungen werden in Regie verrechnet. Der Vermieter
haftet nicht für etwaige Schäden durch Leihgeräte.
• Sämtliches Kabel- und Schlauchmaterial bis maximal 5 m für im Angebot angeführtes Equipment ist in den
Angeboten enthalten, ohne Anschlusserhöhung bzw. Baustromkästen. Arbeitsaufwand wird verrechnet.
• Auf Wunsch können wir Ihnen gegen Berechnung Personal für den Support anbieten, welches während der
Veranstaltung evtl. auftretende Probleme (z.B. durch Unwetter) oder gewünschte Änderungen usw. sofort
vornehmen kann und der für Sie direkter Ansprechpartner vor Ort ist.
• Holzstühle, Barhocker und alle Indoor- Möbel sind ausdrücklich nur in überdachten regenfesten Räumlichkeiten zu
nutzen und zu lagern.
• Die Tische müssen, um Beschädigungen zu vermeiden beim Umstellen angehoben werden.
• Kerzen dürfen nur in dafür geeignete Behälter auf unserem Equipment verwendet werden. Für stark verschmutzte,
bemalte, verbrannte oder mit Kerzenwachs beschädigte Waren werden Sonderreinigung, Reparatur oder der
Wiederbeschaffungswert/Neupreis verrechnet.
Behördliche Genehmigungen
• Die Einholung von notwendigen behördlichen Genehmigungen ist Sache des Mieters. Der Rechtsbestand des
Auftrages ist von der Erteilung der Genehmigung dem nach unabhängig. Ebenso entbinden Änderungen, die
aufgrund behördlicher Vorschriften oder Anordnungen notwendig oder sachdienlich werden, den Mieter nicht
von seiner Abnahmepflicht.
• Unvorhergesehene behördliche Auflagen werden von uns, sofern möglich, auf Kosten des Mieters erfüllt. Im Falle
der Unmöglichkeit können wir vom Vertrag zurücktreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
Übernahme und Rückgabe
• Der Mieter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Bedienung des Zeltes und des Inventars vom
Zeitpunkt der Übergabe bis zum Beginn des Abbaus. Generell dürfen am Zeltgerüst (insbesondere an
Seilverspannungen) sowie an der Beplanung keine Veränderungen durch den Mieter vorgenommen werden
(Einsturzgefahr). Sollten sich Konstruktionsteile, Bedachungen oder Bespannungen lockern oder lösen, so ist der
Mieter verpflichtet, den Vermieter sofort zu benachrichtigen und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen selbst
einzuleiten.
• Das Zelt ist außerhalb der Betriebszeiten ordnungsgemäß zu bewachen.
• Die Zelte müssen bei Sturm- und Unwettergefahr oder bei Nacht geschlossen bleiben. Im Gefahrenfall ist das Zelt
zu räumen. Bei Schneefall hat der Mieter das Zelt so zu beheizen, dass sich am Zelt Dach keine Schneelast bildet.
Empfohlene Innentemperatur: 13 Grad Celsius. Ist es nicht möglich den Schnee thermisch zu entfernen, so hat der
Vertragsbedingungen
Schwarz GmbH & Co KG Frachtenstraße 2, 9220 Velden am Wörthersee Stand September 2022
Mieter den Schnee mechanisch zu entfernen. Bei Regen muss darauf geachtet werden, dass sich keine Wassersäcke
bilden und die Dachrinnen entleert werden.
• Wenn nicht anders vereinbart sind alle Waren in den angegebenen Öffnungszeiten an unserem Standort zu
Retournieren.
• Die Mietmöbel werden in der Regel einige Tage vor der Veranstaltung zugestellt und nach der Veranstaltung
wieder abgeholt. Der Lieferort muss mit einem Lastkraftwagen mittlerer Größe zufahrbar sein. Der Mieter hat dafür
zu sorgen, dass eine kundige Person die Ware übernimmt. Ist keine kundige Person am Lieferort anwesend, so gelten
die Mietgegenstände durch Abstellen am Lieferort als ordnungsgemäß zugestellt.
• Nach Ende Veranstaltung hat der Mieter das Mietartikel ordnungsgemäß zur Abholung bereitzustellen. Der
Abholplatz muss ebenso mit einem Lastkraftwagen mittlerer Größe befahrbar sein. Falls das Mietgut erst
zusammengetragen oder richtig sortiert werden muss, so wird diese Arbeitszeit pro Person und Stunde des
anfallenden Aufwands in Rechnung gestellt.
• Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da genaue Fehlmengen bzw. Beschädigungen erst nach Kontrolle in
unserem Betrieb ermittelt werden können.
Haftung
• Die Haftung für Schäden vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Zeltes sowie sämtliche Risiken trägt
der Mieter.
• Entstehen durch unsachgemäßes Hantieren (beim Auf- und Abbau bzw. Be- und Entladen durch den Mieter),
Schäden an Planen oder am Zeltgerüst- insbesondere durch Werfen oder Abkippen vom Fahrzeug, werden dem
Mieter die Kosten für die Behebung dieser Schäden in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet auch für abhanden
gekommene Zelt- und Inventarteile.
• Der Vermieter übernimmt für Schäden, die mit dem Betrieb des Zeltes oder anderer Artikel entstehen, keine
Haftung.
• Für witterungsbedingte Ausfälle, sowie für Nass Schäden wird keine Haftung bzw. Verantwortung übernommen.
• Die Bildung von Kondenswasser im Inneren einer Zeltanlage tritt- unabhängig von der Jahreszeit- bei
unterschiedlichen Innen- und Außentemperaturen auf. Das Kondenswasser Problem ist einzig und allein durch eine
fachgerechte Beheizung bzw. Kühlung der Zeltanlage zu erreichen. Für Schäden, die durch herabtropfendes
Kondenswasser entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Versicherung
• Die Zelte sind vom Vermieter, nach zugrunde gelegten Versicherungsbedingungen Feuer- und Haftpflicht,
versichert. Während der Mietdauer haftet der Mieter für alle wie immer gearteten Unfälle, die sich im
Zusammenhang mit dem gemieteten Zelt ereignen. Das Zelt ist vom Mieter für die Vertragsdauer gegen Sturm,
Unwetter-Sachbeschädigung bzw. Schneefall (Schneelast) zu versichern und die Schadensumme auf den Vermieter
zu vinkulieren. Besteht vom Mieter keine Möglichkeit
das Zelt zu versichern, so ist eine Bankgarantie in der Höhe der vereinbarten Höhe (mögliche Schadenssumme am
Zelt) beizubringen.
Lieferfristen, Lieferhindernisse,
• Grundlegende Betriebsstörungen, insbesondere aufgrund von uns nicht zu vertretenden Rohstoff- oder
Arbeitskräftemangels, Streik und Aussperrung bei uns oder unseren Lieferanten, Verkehrsstörungen, behördlichen
Verfügungen oder anderen Fällen höherer Gewalt, welche die vertragsmäßige Leistung verhindern oder
beeinträchtigen, befreien für die Dauer und für den Umfang der entstandenen Behinderungen beiderseits von den
Vertragsverbindlichkeiten, auch hinsichtlich der Nachlieferung ausgefallener Liefermengen.
• Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisbar zur Last gelegt werden kann.
• Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, insbesondere bei
Zahlungseinstellung, Konkurs- oder Ausgleichseröffnung, entfällt unsere Lieferpflicht.
• Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
Preise
• Unsere Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. Alle Preise gelten nur für den zuerst und
explizit genannten Mietzeitraum und Zeltkomplex. Spätere Änderungen der Mietzeit oder der Zeltgrößen, bedingen
der Erstellung neuer Kalkulationen, da diese auf die m²-Gesamtfläche der Zelttypen und des Zubehörs aufbauen.
Vertragsbedingungen
Schwarz GmbH & Co KG Frachtenstraße 2, 9220 Velden am Wörthersee Stand September 2022
• Bei unserer Kalkulation sind wir, wenn nicht vorab besichtigt, von einem ebenen, gut verdichteten, für Zeltanlagen
bebaubaren Gelände ausgegangen.
• Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich Zustellkosten.
• Bei Stornierung eines Auftrages verrechnen wir bis 1 Monat vor Aufbaubeginn 30%, bis 14 Tage vor Aufbaubeginn
50%, 1 Woche vor Aufbaubeginn 60%, 3 Tage vor Aufbaubeginn 80%, bis 24 Stunden vor Aufbaubeginn 100% der
Bruttoauftragssumme, mind. jedoch € 150 für den bisher angefallenen Arbeitsaufwand. Gegen Nachweis eines
höheren Aufwandes oder Verdienstentganges verrechnen wir auch diesen.
• Wird eine vereinbarte Mindestmietdauer vom Kunden nicht erfüllt, verrechnen wir trotz alledem das Entgelt für
die volle Mindestmietdauer.
• Die Mietpreise umfassen, wenn nicht anders vereinbart, einen Zeitraum von 3 Tagen, wobei der Anliefertag der
erste Miet- Tag ist und der Rückliefertag als der dritte Miet- Tag gilt.
Zahlung
• Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50% bei
Auftragserteilung, 50% sofort nach Veranstaltungsende, jeweils bei Rechnungslegung.
• Falls nicht anders vereinbart gilt, dass sämtliche Rechnungen sofort ohne Abzug zur unmittelbaren Zahlung fällig
sind.
• Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich oder wird uns bekannt, dass unsere
Ansprüche bereits bei Vertragsabschluss erheblich gefährdet waren, sind wir berechtigt, unter Widerruf vereinbarter
Zahlungsziele sofortige Zahlung zu verlangen.
• Bei Zahlungsverzug wird die Gesamtforderung sofort fällig. Für den Fall verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen
in der Höhe von 12 % p.a. als vereinbart.
• Sollte der Mieter mit vereinbarten Vorleistungen oder Teilzahlungen in Zahlungsverzug geraten, so ist der
Vermieter berechtigt, ohne Mahnung oder Friststellung die Zeltanlage ganz oder teilweise zu demontieren. Der
Zahlungsverzug und der daraus resultierende Abbau entbinden den Mieter nicht von der Zahlung des
Gesamtmietpreises.
• Die Unterzeichner dieser Vereinbarung übernehmen auch die persönliche Haftung für die Bezahlung des in diesem
Vertrag vereinbarten Mietzinses.
•Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte, sind unter der Bedingung der
termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug auch nur einer Teilleistung ist der Vermieter
berechtigt, diese nachzuverrechnen.
Verkauf
• Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden unser
Eigentum.
• Beim Verkauf gebrauchter Gegenstände (Zelte, Einzelteile etc.) übernehmen wir keine Gewähr für Verschleißteile
(z.B. Zeltplanen, Verbindungselemente …) sowie für sonstige Gebrauchs- oder altersbedingte Abnutzung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
• Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Klagenfurt. Dies gilt auch für Lieferungen und
Leistungen an Kunden im Ausland.
Lieber Mieter bitte behalten Sie sich im Gedächtnis,
dass die angebotenen Waren
unser Eigentum sind und
gehen Sie bitte dementsprechend sorgsam damit um.

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