AGB`s Partyverleih Schwarz

Erstkontakt

• Das telefonische oder persönliche Erstgespräch an unserem Firmensitz oder bei Messen zur Festlegung der Zielparameter und Erfassung der relevanten Projektdaten ist in der Regel kostenlos.

• Ein Besichtigungstermin am Veranstaltungsgelände, wenn nötig und wenn nicht anders vereinbart, werden je Anfahrt und pro Person und Stunde in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden im Vorfeld bekannt gegeben.

Angebot & Auftragserteilung

• Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Die Auftragsannahme erfolgt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung. Bis zur Erteilung eines Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung des angebotenen Materials vor.

• Bei Auftragserteilung, wenn nicht anders vereinbart, gilt der Auftrag als erteilt, wir senden wir Ihnen die Anzahlungsrechnung nach schriftlicher oder telefonischer Vereinbarung zu.

• Einige Tage vorm Event werden die finale Gästeanzahl und die Auf-Abbautage/Abhol- Retour-Tage vereinbart.

Preise Leihgebühr Mietmaterial

• Die Mietpreise umfassen, wenn nicht anders vereinbart, einen Zeitraum von maximal 2 Veranstaltungs-Tagen, ohne Abhol- und Retourtag und ohne Anliefertag/ Rückliefertag, sofern das Mietequipment von der vorherigen Veranstaltung zeitgerecht retourniert wurde.

• Die Leih-Preise sind ohne Kosten für Arbeitsstunden vor Ort für den Auf- Abbau und ohne Transportkosten.

• Unsere Preise sind auf den Angeboten mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.

• Alle Preise in unseren Angeboten & Auftragsbestätigungen gelten nur für den zuerst und explizit genannten Mietzeitraum und Anzahl der gemieteten Artikel. Spätere Änderungen der Mietzeit oder der Mengen, bedingen der Erstellung neuer Kalkulationen und Prüfung der Verfügbarkeit der gemieteten Artikel.

• Bei unserer Kalkulation sind wir, wenn nicht vorab besichtigt, von einem ebenen, gut zugänglichen Gelände ausgegangen.

• Lieferungen in höhere oder untere Stockwerke mit/ohne Lift und/oder weite Lieferstrecken am Eventgelände können höhere Kosten verursachen oder zu Lieferverzug bei nachfolgenden Kunden führen. Diese Kosten werden zu 100 % an den Mieter verrechnet. Bitte geben Sie uns immer alle nötigen Informationen zum Veranstaltungsgelände/Ort bekannt, um Mehrkosten zu vermeiden.

• Die Arbeitsstunden für den End- und Beladen, Auf- und Abbau des Mietmaterials am Veranstaltungsort, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet und sind im Angebot ein Schätzwert.

• In der Leihgebühr für Textilien, wenn nicht anders ausgewiesen, sind die Reinigungskosten inkludiert.

Transport, Auf- und Abbau

• Die Transportkosten werden je Fahrzeug und je tatsächlicher Anfahrt berechnet.

• Die Auf- und Abbautermine werden zwischen Mieter und Vermieter rechtzeitig festgelegt.

• Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei extremen Wetterverhältnissen oder anderen Ereignissen (z.B. schlechte Fahrbahn- oder Bodenverhältnisse, LKW-Kontrollen, kein vereinbartes Aushilfspersonal des Mieters, keine Vertragsbedingungen Zufahrt oder sonstige selbst einzuschätzende Risiken) den Auf- und Abbautermin zu verschieben oder zu stornieren.

• Eine formelle Übergabe und Rückgabe des Mietequipments in unserem Beisein ist unbedingt erforderlich. Eine Endreinigung vor Veranstaltungsbeginn (z.B. Staubsaugen des Teppichbodens) führen wir nicht durch, da anschließende Arbeiten erneut Schmutz verursachen können. Nur die bei der Übergabe festgestellten Mängel werden von uns kostenlos beseitigt. Beanstandungen sind dem Vermieter an Ort und Stelle zu melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

• Der Vermieter schuldet keine Nebenarbeiten, worunter alle Arbeiten zu verstehen sind, die über den vereinbarten Bereich (wie zum Beispiel Transport, das Auf- und Abbauen) hinausgehen. Nimmt der Vermieter erforderliche Nebenarbeiten (Zum Beispiel Gastgarten freiräumen der Veranstaltungsfläche) freiwillig vor, um die ordnungsgemäße und termingerechte Erfüllung des Vertrages zu gewährleisten, so sind diese Arbeiten vom Mieter zu tragen.

• Nach Beendigung der Veranstaltung sind sämtliche Installationen und Eigeninventare aller Art zu entfernen, so dass nach unserem Eintreffen mit dem Abbau des Mietequipments begonnen werden kann. Die Zu- und Abfahrten müssen frei sein.

•Samstags, sonn- und feiertags haben wir grundsätzlich geschlossen. Wenn nicht anders vereinbart, kommen bei Auf- und Abbau an diesen Tagen für die Arbeitsstunden 100% Zuschlag zum Normalsatz hinzu.

Abholung & Retour Auf- & Abbau durch den Mieter

• Bei Aufbau durch den Mieter am Veranstaltungsort verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter, für den Auf- und Abbau des Mietequipments, die vereinbarten Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich gelten für alle wie immer getätigten Arbeiten die behördlichen Vorschriften.

• Sollte der Auf- oder Abbau und das Verladen durch zu wenig Hilfskräfte oder etwa-Suchtgenuss (Alkohol) verzögert werden, so ist der Vermieter berechtigt, die Kosten für die Hilfskräfte zu begehren. Neben der Haftung für die Kosten der Arbeitskräfte verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen, der ihm durch einen verzögerten Abbau und Abtransport entsteht.

• Für vom Mieter bereitgestelltes Personal kann keine Haftung übernommen werden.

• Bei Selbstabholung an unserem Standort werden die bestellten Waren vom Mieter und seinen Helfern selbst in sein Fahrzeug eingeladen, dieser trägt sorge für die ordentliche Ladungssicherung und dass alle Waren wettersicher und trocken transportiert werden.

Materialbehandlung, Installationen, Inventar, Zubehör etc.

• Die Mietmöbel, sämtliche Leihgeräte und samt Equipment dürfen nur zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck gebraucht werden.

• Die Mietartikel sind grundsätzlich gebrauchte Waren, die evtl. Gebrauchsspuren aufweisen können. Tischwäsche und Hussen können durch mechanisches Bügeln in der Textilreinigung von den angegebenen Größenmaßen abweichen.

• Die Mietartikel wie Leihwäsche und Hussen werden gereinigt übergeben, bei Rückgabe sind diese trocken schimmelfrei zu retournieren.

• Die Artikel sind in die dafür vorgesehenen Verpackungen zu transportieren, Transportschäden und sonstige Beschädigungen an Waren werden zum Neupreis/ Wiederbeschaffungspreis verrechnet.

• Tafeln, Transparente, Scheinwerfer oder Ähnliches dürfen nur so montiert werden, dass keine Schäden am Mietequipment entstehen, verschuldensunabhängig.

• Das Bemalen und Bekleben (Selbstklebefolie, Tixo, etc.) ist nicht gestattet und führt zu einer Oberflächenbeschädigung. Befestigungen mit Nägeln oder Schrauben sind verboten. Der Mieter haftet für etwaige Beschädigungen oder Verunreinigung an dem Mietmaterial Beschädigungen sind uns sofort zu melden.

• Hitzeerzeugende Geräte (Griller, Fritter, offenes Feuer, etc.) dürfen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch den Vermieter auf den Leih- Tischen betrieben werden, für solche Fälle gibt es explizite Tische, damit eine Beschädigung des Mietmaterials unterbleibt. Bitte informieren Sie uns vorab.

• Leihgeräte werden immer am Lieferort in Betrieb genommen, um gewährleisten zu können, dass die Geräte funktionstüchtig übergeben wurden. Bei Selbstabholung werden diese vor verladen geprüft. Stromzuleitungen sind vom Mieter bis vor die Geräte zu verlegen. Spätere Serviceleistungen werden in Regie verrechnet. Der Vermieter haftet nicht für etwaige Schäden durch Leihgeräte.

• Sämtliches Kabelmaterial bis maximal 3 m für im Angebot angeführtes Equipment ist in den Angeboten enthalten, ohne Anschlusserhöhung bzw. Baustromkästen. Arbeitsaufwand wird verrechnet.

• Auf Wunsch können wir Ihnen, gegen Berechnung, Personal für den Support anbieten, welches während der Veranstaltung evtl. auftretende Probleme (Möbelumbau aus Platzmangel) oder gewünschte Änderungen usw. sofort vornehmen kann und der für Sie direkter Ansprechpartner vor Ort ist.

• Holzstühle, Barhocker und alle Holz und Indoor- Möbel sind ausdrücklich nur in überdachten regenfesten Räumlichkeiten zu nutzen und zu lagern.

• Stuhlfüße, Tischfüße Sonnenschirmständer und alle Miet-Gegenstände müssen von Rasen, Erde, Mist und sonstigen Verschmutzungen gereinigt retourniert werden. Kosten der Reinigung für Arbeitsstunden von extrem verschmutzten Teilen werden nachverrechnet.

• Die Tische müssen, um Beschädigungen zu vermeiden beim Umstellen angehoben werden.

• Kerzen dürfen nur in dafür geeignete Behälter auf unserem Equipment verwendet werden. Für stark verschmutzte, bemalte, verbrannte oder mit Kerzenwachs beschädigte Waren werden Sonderreinigung, Reparatur oder der Wiederbeschaffungswert/Neupreis verrechnet.

•Für stark verschmutzte und beschädigte Waren werden Sonderreinigung, Reparatur oder der Wiederbeschaffungswert/Neupreis verrechnet.

Übernahme und Rückgabe

• Der Mieter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Bedienung des Inventars vom Zeitpunkt der Übergabe bis zum Beginn des Abbaus. Generell dürfen am Mietequipment keine Veränderungen - Umbauten durch den Mieter vorgenommen werden

• Das Mietmaterial ist bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungsorten außerhalb der Betriebszeiten ordnungsgemäß zu bewachen.

• Wenn nicht anders vereinbart sind alle Waren nach Terminvereinbarung an unserem Standort zu Retournieren.

• Die Mietmöbel werden in der Regel einige Tage vor der Veranstaltung zugestellt und nach der Veranstaltung wieder abgeholt. Der Lieferort muss mit einem Lastkraftwagen mittlerer Größe zufahrbar sein. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass eine kundige Person die Ware übernimmt. Ist keine kundige Person am Lieferort anwesend, so gelten die Mietgegenstände durch Abstellen am Lieferort als ordnungsgemäß zugestellt.

• Nach Ende Veranstaltung hat der Mieter das Mietartikel ordnungsgemäß zur Abholung bereitzustellen. Der Abholplatz muss ebenso mit einem Lastkraftwagen mittlerer Größe befahrbar sein. Falls das Mietgut erst zusammengetragen oder richtig sortiert werden muss, so wird diese Arbeitszeit pro Person und Stunde des anfallenden Aufwands in Rechnung gestellt.

• Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da genaue Fehlmengen bzw. Beschädigungen erst nach Kontrolle in unserem Betrieb ermittelt werden können.

Veranstaltungsgelände

• Der genaue Aufstellungsplatz ist durch den Mieter zu bestimmen und anzuweisen. Tischpläne und Einrichtungspläne sind vom Mieter zu erstellen. Der Mieter wird dem Vermieter alle für deren Arbeit erforderlichen oder dienlichen Daten, Informationen und Unterlagen, zeitgerecht und vollständig zur Verfügung stellen. Kosten für das Umstellen des Mietmobiliars aufgrund versäumter Informationsweitergabe werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

• Die Zu- und Abfahrtswege sowie das Eventgelände müssen unmittelbar durch schwere Fahrzeuge mit Anhänger sicher zu erreichen und für diese gewährleistet sein (Servitut, Gewichtsbeschränkungen, Fahrverbote, Wiesen, etc.). Wartezeiten werden gesondert verrechnet.

• Flurschäden, Schäden auch unter der Erde befindliche Eingrabungen sowie daraus resultierenden Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.

• Strom ist an der Baustelle kostenlos bereitzustellen. Außerdem ist die Benützung von Toiletten und Waschgelegenheiten (Wasser) zu ermöglichen.

• Für den Zeitraum von Aufbaubeginn bis Abbauende stellt der Mieter Parkplätze zur Verfügung.

Behördliche Genehmigungen

• Die Einholung von notwendigen behördlichen Genehmigungen ist Sache des Mieters. Der Rechtsbestand des Auftrages ist von der Erteilung der Genehmigung dem nach unabhängig. Ebenso entbinden Änderungen, die aufgrund behördlicher Vorschriften oder Anordnungen notwendig oder sachdienlich werden, den Mieter nicht von seiner Abnahmepflicht.

• Unvorhergesehene behördliche Auflagen werden von uns, sofern möglich, auf Kosten des Mieters erfüllt. Im Falle der Unmöglichkeit können wir vom Vertrag zurücktreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

Haftung

• Die Haftung für Schäden vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Mietmaterials sowie sämtliche Risiken trägt der Mieter.

• Entstehen durch unsachgemäßes Hantieren (beim Auf- und Abbau bzw. Be- und Entladen durch den Mieter), Schäden am Leih-Inventar insbesondere durch Werfen oder Abkippen vom Fahrzeug, werden dem Mieter die Kosten für die Behebung dieser Schäden zum Neu- Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet auch für abhanden gekommene Inventarteile.

• Der Vermieter übernimmt für Schäden, die mit dem Betrieb der Artikel entstehen, keine Haftung.

• Bei Schäden am Mietmaterial durch die Bildung von Kondenswasser im Inneren von Zeltanlagen haftet der Mieter. Der Mieter trägt sorge für die fachgerechte Beheizung bzw. Kühlung der Zeltanlagen, um Nass-Schäden durch Tropfen auf dem Leihinventar zu vermeiden.

Versicherung

• Die Kosten für die Veranstaltungsversicherung sind vom Mieter und dem Veranstalter zu tragen.

Lieferfristen & Lieferhindernisse

• Grundlegende Betriebsstörungen, insbesondere aufgrund von uns nicht zu vertretenden Rohstoff- oder Arbeitskräftemangels, Streik und Aussperrung bei uns oder unseren Lieferanten, Verkehrsstörungen, behördlichen Verfügungen oder anderen Fällen höherer Gewalt, welche die vertragsmäßige Leistung verhindern oder beeinträchtigen, befreien für die Dauer und für den Umfang der entstandenen Behinderungen beiderseits von den Vertragsverbindlichkeiten, auch hinsichtlich der Nachlieferung ausgefallener Liefermengen.

• Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisbar zur Last gelegt werden kann.

• Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Konkurs- oder Ausgleichseröffnung, entfällt unsere Lieferpflicht.

• Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

Stornobedingungen

• Bei Stornierung eines Auftrages verrechnen wir

bis 1 Monat vor Aufbaubeginn 30%,

bis 14 Tage vor Aufbaubeginn 50%,

1 Woche vor Aufbaubeginn 60%,

3 Tage vor Aufbaubeginn 80%,

bis 24 Stunden vor Aufbaubeginn 100% der Bruttoauftragssumme.

Mindestens jedoch € 150.- zuzüglich 20 % MwSt. für den bisher angefallenen Arbeitsaufwand. Gegen Nachweis eines höheren Aufwandes oder Verdienstentganges verrechnen wir auch diesen.

• Wird eine vereinbarte Mindestmietdauer vom Kunden nicht erfüllt, verrechnen wir trotz alledem das Entgelt für die volle Mindestmietdauer.

• Änderungen von den Auftragsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.

Zahlung

• Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50% bei Auftragserteilung, 50% sofort nach Veranstaltungsende, jeweils bei Rechnungslegung.

• Falls nicht anders vereinbart gilt, dass sämtliche Rechnungen sofort ohne Abzug zur unmittelbaren Zahlung fällig sind.

• Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich oder wird uns bekannt, dass unsere Ansprüche bereits bei Vertragsabschluss erheblich gefährdet waren, sind wir berechtigt, unter Widerruf vereinbarter Zahlungsziele sofortige Zahlung zu verlangen.

• Bei Zahlungsverzug wird die Gesamtforderung sofort fällig. Für den Fall verspäteter Zahlung gelten per Mahnung € 25,- zuzüglich 20 % MwSt. und Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. als vereinbart.

• Sollte der Mieter mit vereinbarten Vorleistungen oder Teilzahlungen in Zahlungsverzug geraten, so ist der Vermieter berechtigt, ohne Mahnung oder Friststellung das Mietmaterial ganz oder teilweise zu demontieren. Der Zahlungsverzug und der daraus resultierende Abbau entbinden den Mieter nicht von der Zahlung des Gesamtmietpreises.

• Die Unterzeichner dieser Vereinbarung übernehmen auch die persönliche Haftung für die Bezahlung des in diesem Vertrag vereinbarten Mietzinses.

•Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte, sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug auch nur einer Teilleistung ist der Vermieter berechtigt, diese nachzuberechnen.

•Prüfen Sie Ihre Auftragsdaten & Rechnungsdaten sorgfältig auf Richtigkeit, bei Stornierung und Änderung nach Rechnungslegung verrechnen wir für den zusätzlichen Aufwand mindestens € 25,- zuzüglich 20 % MwSt. per neu zu erstellenden Dokument. Fallen für komplizierte Änderungen Steuerberaterkosten an werden diese in voller Höhe in Rechnung gestellt. Klären Sie bitte vorab genau, wer Ihre Rechnung bezahlt, um zusätzliche Kosten zu sparen.

•Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer die Rechnungsnummer an, vielen Dank.

Eventplanung & Organisation

• Auf Wunsch können wir Ihnen gerne ein Angebot über Eventplanung stellen, dies ist kein Teil der Leihgebühr vom Mietmaterial.

• Das auf Basis des Erstgesprächs erstellte Konzept mit einer unverbindlichen Grobkostenschätzung wird mit einem fairen Honorar verrechnet.

• Planung und Organisation Dienstleister: Einholung Angeboten, Prüfung derselben, sind Teil der Konzeptkosten und werden im Vorfeld geschätzt diese richten sich nach Aufgabenstellung und Rechercheaufwand. Der Aufwand wird per Person und Stunde in Rechnung gestellt.

Fremdkosten Fremdleistungen

• Fremdkosten, die im Rahmen der Planung bzw. Durchführung von Projekten bzw. Events entstehen, werden unter Aufschlag des Zeit- und Organisationsaufwandes weiterverrechnet. Für fremde Dienstleistungen wird keine Haftung übernommen.

• Der Vermieter ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Verkauf

• Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.

• Beim Verkauf gebrauchter Gegenstände (Mietmöbel, Tischwäsche, Dekoration übernehmen wir keine Gewähr für Verschleißteile sowie für sonstige Gebrauchs- oder altersbedingte Abnutzung. Erfüllungsort und Gerichtsstand

• Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Klagenfurt. Dies gilt auch für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland.

Lieber Mieter, bitte behalten Sie sich im Gedächtnis, dass die angebotene Leih-Ware unser Eigentum sind und gehen Sie bitte dementsprechend sorgsam damit um, vielen Dank.

Öffnungszeiten: im Mai bis September, von Montag - Freitag im von 8:00 – 12:00 Uhr & 13 – 16 Uhr. Von Oktober bis April Termine nur nach Vereinbarung. Samstags, sonn- und feiertags haben wir grundsätzlich geschlossen. Ein E-Mail können Sie uns gerne jederzeit zukommen lassen, sie werden nach Prioritäten so schnell als möglich bearbeitet. Bei jeglichen Fragen schreiben Sie uns oder rufen Sie uns innerhalb der angegebenen Zeiten einfach an.

Partyverleih Schwarz GmbH & Co KG Frachtenstraße 2, 9220 Velden am Wörthersee, FN 214554x

UID: ATU52987601 Mail: [email protected] Tel: +43 676 4104272

Wir wünschen Ihnen entspannte, fröhliche und ausgelassene Feierlichkeiten.

Sabine Schwarz & Hubert Schwinger

Stand Juli 2026 Satz- und Druckfehler vorbehalten.